NIS-2: Die Registrierungsfrist ist verstrichen – ist Ihr Unternehmen schon compliant?

Die Situation

Seit dem 06. Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS-2-Umsetzungsgesetz verbindlich – ohne Übergangsfrist. Cybersecurity ist damit kein „Best Practice“ mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht. Rund 29.500 Unternehmen fallen seither unter die Aufsicht des BSI, vorher waren es nur etwa 4.500.

Wer ist betroffen?

Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. EUR Jahresumsatz in kritischen und wichtigen Sektoren (u. a. Energie, Transport, Gesundheit, Lebensmittel, Logistik, digitale Infrastruktur) – und damit auch weite Teile des produzierenden Gewerbes und der Logistikbranche.

Was bedeutet das?

  • Meldepflicht bei erheblichen Cybervorfällen: 24-Stunden-Frühwarnung, 72-Stunden-Bericht, Abschlussbericht nach einem Monat
  • Dokumentationspflicht für alle technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei Verstößen
  • Bußgelder bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes

Wichtig: Die Registrierungspflicht ist bereits verstrichen

Die Frist zur Erstregistrierung beim BSI-Portal endete bereits am 6. März 2026. Wer sich noch nicht registriert hat, sollte das umgehend nachholen – verspätete Registrierungen sind zwar weiterhin möglich, bergen aber ein zusätzliches Bußgeldrisiko.

Die Frage
Laut Cyber Security Report 2026 unterschätzen rund 48 % der befragten Unternehmen ihre regulatorische Betroffenheit. Wissen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?
Und falls ja – sind Ihre Systeme und Prozesse bereits NIS-2-konform?

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Wie kann GLOBOS unterstützen?

✓ Schnellcheck: Ist Ihr Unternehmen betroffen?
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Sprechen Sie uns an. Wir klären gemeinsam, wo Sie stehen und was jetzt konkret zu tun ist.

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